Digibonus für Websites und mehr
Das Land Schleswig-Holstein vergibt Zuschüsse an kleinere Unternehmen (bis 20 Mitarbeitern), um Investition in digitale Technologien zu unterstützen. Die wichtigsten Informationen zum Digibonus 1 und 2:
Digibonus I
gilt für
- Ausgaben, die ab dem 1.1.2021 getätigt wurden.
- Unternehmen, Vereine und Organisationen bis max. 5 Mitarbeiter (Vollzeit, ohne AZuBis) sowie Freiberufler im Haupterwerb mit Sitz in Schleswig-Holstein
- fördert Investitionen ab 500 Euro mit einmalig maximal 1.000 Euro.
Gefördert werden Investitionen in Soft- und Hardware und mit der Investition verbundene Dienstleistungen in (ausschließlich) folgenden Bereichen:
- Umstellung auf elektronische Belegausgabe bei Kassensystemen,
- Elektronische Meldescheinsysteme,
- Elektronische Kontaktnachverfolgungssysteme,
- Elektronische Bestellaufnahmesysteme,
- Erstellung Internetauftritt und Onlineshops,
- Erstellung von Online-Speisekarten.
Weitere Informationen unter digibonus.de.
Digibonus II
- gilt für Investitionen ab 10.000 Euro
- für Unternehmen und Vereine in SH
für folgende Investitionen:
- Verbesserung der IT-Sicherheit,
- Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle,
- Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Verfahren.
Weitere Informationen, Richtlinie und Antrag bei der Wirtschaftsförderung SH